Informationen für Patienten
Sprechstunde
In der Sprechstunde haben alle Patienten die Möglichkeit, sich mit einer Überweisung oder Einweisung eines niedergelassenen Arztes vorzustellen.
Privatpatienten und Arbeitsunfälle benötigen keine Über- oder Einweisungen.
Termine werden nach telefonischer Anmeldung unter 0521-581 3951 oder -3953 vergeben.
Für Notfälle stehen die Notfallambulanz des Klinikums Bielefeld sowie ein fachbezogener Notdienst rund um die Uhr zur Verfügung.
Bitte bringen Sie zur Sprechstunde sämtliche Unterlagen (Arztberichte, Röntgenbilder etc.) mit. Dadurch werden Wiederholungstermine und Doppeluntersuchungen vermieden.
Selbstzahler und Ästhetikpatienten können sich in der Privatsprechstunde in der Praxisklinik Winkelmann und Kappel unter
0151-17 56 83 67 anmelden. Die Praxisadresse ist Welle 10 (Crüwell-Haus) in 33602 Bielefeld.
Kostenübernahme durch die Kassen
Bei Eingriffen, die im Grenzbereich zwischen „Schönheitschirurgie“ und „Wiederherstellender Chirurgie“ liegen, gibt es gelegentlich Unsicherheiten bezüglich der Kostenübernahme. Klassische Beispiele sind Narbenkorrekturen, Brustverkleinerungen, Lidstraffungen, Bauchdeckenstraffungen und alle Operationen nach Gewichtsreduktion, die in vielen Fällen körperliche Beschwerden lindern oder heilen können. Bei diesen Eingriffen werden die Kosten von den Krankenkassen nur übernommen, wenn eine Krankheit nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches vorliegt. Diese Einschätzung kann zwischen Kasse, Patient und Arzt durchaus unterschiedlich sein.
Um Sicherheit zu haben, wird vor der Vereinbarung eines Operationstermins die Kostenübernahme gemeinsam geklärt. Nach der ersten Sprechstunde erhalten Sie dazu von uns einen Brief mit Angabe der Diagnose, der Beschwerden und der vorgeschlagenen Therapie. Mit diesem Schreiben, und eventuellen weiteren Attesten, stellen Sie sich dann – am besten persönlich – bei ihrer Krankenkasse vor, um einen schriftlichen Bescheid über die Kostenübernahme zu erhalten. Häufig sendet die Krankenkasse zunächst Ihre Unterlagen zur Beurteilung an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). In einigen Fällen werden Sie dorthin zur Untersuchung einbestellt und es wird durch den Gutachter entschieden, ob die Kosten übernommen werden. Wird die Behandlung abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Es folgen eventuell weitere Gutachten, in seltenen Fällen bis hin zu einem Klageverfahren.
Wenn die Kostenübernahme schriftlich mit exakter Angabe der übernommenen Leistungen genehmigt ist, stellen Sie sich bei uns erneut vor, um einen Operationstermin zu vereinbaren. Erfahrungsgemäß kann dieses Verfahren einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir stehen Ihnen während dieses Prozesses jederzeit unterstützend und beratend zur Seite. Sprechen Sie uns bei allen Ihren Fragen gerne an!
Behandlungskosten bequem in Raten begleichen
Behandlungskosten für ästhetische Maßnahmen (medizinisch nicht indizierte Eingriffe - Schönheitschirurgie) können Sie in monatlichen Raten begleichen – mit der medipay Teilzahlung. Die Klinik ist bei medipay registriert, hat ansonsten aber keinerlei Verbindung mit medipay.
Wie funktioniert medipay?
Ganz einfach! Sie erhalten von uns einen medipay Finanzierungsantrag. Bei Interesse senden sie diesen ausgefüllt und unterzeichnet direkt an medipay. medipay tritt dann mit Ihnen in Kontakt und übernimmt die gesamte Abwicklung und Korrespondenz. Mit der Kreditgenehmigung erhalten Sie das medipay-Bestätigungformular. Hiermit wird bei Eintritt der Zahlungspflicht der genehmigte Betrag zur Auszahlung an uns freigegeben.